Sterblichkeit und Erinnerung

Sterblichkeit und Erinnerung. Soziale Gedächtnisse am Lebensende

Jahrestagung des Arbeitskreises »Gedächtnis – Erinnern – Vergessen«
in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis »Thanatologie«
der DGS-Sektion Wissenssoziologie
Universität Passau, 11. und 12. März 2022 (online)

Tagungsbericht von Ursula Engelfried-Rave und Miriam Sitter

Am 11. und 12. März 2021 fand die Jahrestagung des Arbeitskreises »Gedächtnis – Erinnern – Vergessen« der DGS-Sektion Wissenssoziologie zum Thema »Sterblichkeit und Erinnerung. Soziale Gedächtnisse am Lebensende« statt. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde die von Thorsten Benkel, Oliver Dimbath und Matthias Meitzler organsierte Tagung nicht wie geplant in Passau, sondern als Online-Veranstaltung abgehalten. In fünf thematischen Panels waren Beiträge zu hören, die sich dem Verhältnis von Erinnerung und Vergangenheitsbezügen im Kontext von Sterblichkeit, Tod und Modellen der »Gedächtnisunsterblichkeit« aus unterschiedlichen theoretischen sowie empirischen Perspektiven widmeten.

Nach einer informativen Einführung durch die Veranstalter u. a. in die Hintergründe bisheriger und gegenwärtiger Arbeitsweisen, Projekte sowie Aufgaben des Arbeitskreises eröffnete Thorsten Benkel (Passau) die Tagung mit seinem Vortrag zum Thema »Gedächtnispolitik. Institutionen und Rituale des (Nicht-)Erinnerns«. In Form eines rahmenden Tagungsthemenaufrisses diskutierte Benkel Gedächtnispolitik(en) in drei Weisen: des gelingenden Erinnerns, des Verdrängens und Vergessens sowie der Erinnerlichung des Entäußerten‹. Eine bewusste Gedächtnispolitik als ›authentische Dokumentation‹ sei nach Benkel kaum möglich, zumal immer nur Fragmente erinnert werden können. So ließen sich etwa bestimmte Urlaubsmomente oder Personen aus Zeiten des Abiturs mit gewissen »Erinnerungsprotesen« wie bspw. Fotos erinnern, niemals aber sei dieses Erinnern vollumfänglich. Unter Bezugnahme auf u. a. Luhmann, Berger/Luckmann sowie Bourdieu und entlang einiger anschaulicher Beispiele aus der Alltagswelt wurde im Vortrag deutlich, dass individuellem Erinnern stets eine gesellschaftliche Komponente inhärent ist, wobei sich ›gelingendes‹ Erinnern mit sozialen Erfahrungen koppelt. Erinnerungen seien von einem sozialen Gedächtnis geprägt, welches gesellschaftlich tradierte Konzepte des Erinnerns (bspw. in Form von Ritualen) sowie des Vergessens bereitstellt.

An diesen Auftakt schloss sich Panel I zum Thema des Abschließens als Vorbereitung des Sterbens an. Sarah Peuten (Augsburg) startete mit ihrem Beitrag zur Würdezentrierten Therapie (»Dignity Therapie«) und gelingendem Erinnern am Lebensende. Entlang einer diskursanalytischen Perspektive und mit Fokus auf die normativen sowie methodischen Vorgaben dieser Therapie zeigte Peuten auf, welche hospizlich-palliativen Ideale des Sterbenmachens zum Ausdruck kommen. Sterbende konstituieren sich im Einsatz der Würdezentrierten Therapie, die als Kurzzeittherapie zur Stärkung des individuellen Wohlempfindens von schwerstkranken Menschen entwickelt wurde, als Co-Produzent*innen des Sterbens, in dem sie mitunter dafür Selbstverantwortung übernehmen müssen. Hospize wiederum repräsentieren sich hierbei als Orte für das »Gute Sterben«. Unter Hinweis auf das Würdemodell des kanadischen Palliativmediziners Chochinov stellte Peuten heraus, dass Erinnerungen innerhalb dieser Therapie per se normativ konnotiert sind – zumal von einem ›gelingenden‹ Erinnern gesprochen wird und dementsprechend erforderliche Erinnerungskompetenzen zu praktizieren sind.

Der Vortrag von Melanie Pierburg (Hildesheim) trug den Titel »Auch ihr erinnert Euch. Biographische Repräsentationen in der Hospizausbildung«. Im Rahmen einer ethnographischen Feldstudie untersuchte Pierburg die hospizliche Ausbildung zur Sterbebegleitung und hierin die Frage, wie Erinnern als biografische Ressource genutzt wird, um Sterbebegleitung vorzubereiten. Mit der Präsentation von Feldvignetten gab Pierburg Einblick in eine Ausbildungssequenz, in der mittels der Erstellung eines sogenannten »Lebenswappens« die affirmative Haltung in einer Sterbesituation vorbereitet wurde. Die gesammelten Daten der teilnehmenden Beobachtung wurden nach Knoblauchs Theorie des »Kommunikativen Gedächtnisses« analysiert. Das Lebensende und die Lebensrekonstruktionen verdichten sich bei dieser didaktisch gerahmten Erinnerungsform vermittels des Lebenswappens zu Selbst- und Lebensbezügen und ermöglichen kommunikatives Handeln, so Pierburg. Die Selbstinszenierungen der Teilnehmenden wiesen eine Überformung des Alltagsgedächtnisses durch das kulturelle Gedächtnis auf.

In Panel II stand thematisch die Bestattungs- und Sepulkralkultur in ihrer Beteiligung an Formen und Funktionen personalisierten sowie institutionalisierten (Toten-)Gedenkens im Fokus. Matthias Meitzler (Passau) thematisierte Aspekte der »Postexistenzialität« und demgemäß den »Friedhof als Gedächtnisraum«. Friedhöfe seien keineswegs nur als Lagerstätten für tote Körper zu begreifen, sondern vielmehr begehbare Gedächtnisräume mit sozialer Funktion. Schließlich seien Friedhöfe Orte des Abschieds und ebenso Orte für rituelle Handlungen sowie parasoziale Kontaktaufnahmen. Unter Rückgriff auf die Beck’sche Individualisierungsthese und den Begriff der »Bastelexistenz« nach Hitzler und Honer diskutierte Meitzler den heutigen Friedhof als »Schauplatz von Lebensweltreferenzen« und Grabstätten als Orte der »postexistenziellen Existenzbastelei«. Auch der Friedhof zeige Formen der Individualisierung und der postmortalen Identitätskonstruktion, wie Meitzler mit reichhaltigen empirischen Beispielen belegte.

Im Anschluss referierte Leonie Schmickler (Passau) über »Materielle Unvergänglichkeit. Die symbolische Umdeutung von Artefakten im Trauerprozess am Beispiel des Aschediamanten«. Zentraler Fokus des Vortrags waren die empirischen Ergebnisse des Forschungsprojekts »Artefakt und Erinnerung«, welches von Thorsten Benkel, Thomas Klie und Matthias Meitzler verantwortet wurde. Schmickler stellte zunächst das Verfahren der Diamantpressung aus Kremationsasche vor und ging auf die nicht unkomplizierte Rechtslage ein, wonach die Ascheteilung und damit auch die Herstellung von Aschediamanten grundsätzlich untersagt. In der Wahl eines Aschediamanten, dessen Produktion wiederum in der Schweiz gestattet ist, zeige sich die Erinnerung an einen geliebten Menschen – oder anders ausgedrückt: Humanes im Materiellen. Ein Aschediamant sei deshalb weniger ein Schmuckstück oder Prestigeobjekt als vielmehr ein Artefakt mit hohem symbolischem Wert für die Hinterbliebenen im Sinne einer »transformierten Fortexistenz« der Verstorbenen. In der Vielfalt postmoderner Bestattungsformen stelle der Aschediamant zweifelsfrei eine Facette der Pluralisierung des Sepulkralen dar.

In Panel III wurden Formen des Gedenkens fokussiert. Jan Ferdinand (Berlin) widmete sich dem Werk von Jan Assmann und dessen Begriffsverständnis vom kulturellen Gedächtnis. Entlang einer historischen Einordnung der Entwicklung Assmann’scher Denkweisen – und mit Blick auf die Themen Erinnerung und Sterblichkeit – betrachtete Ferdinand die von Assmann ausgearbeitete kulturwissenschaftliche Thanatologie, die Assmann u. a. im Hinblick auf die Erinnerungen der Toten des Holocaust vornahm. In diesem Kontext diskutierte Ferdinand eingangs und rahmend den Unterschied zwischen Assmanns Verständnis vom kulturellen Gedächtnis gegenüber dem »kollektiven Gedächtnis« bei Halbwachs. Der bloße Rekonstruktionscharakter von Erinnerungen reiche – insbesondere vor dem Hintergrund der unmöglich zu vergessenden Gewaltverbrechen wie dem Holocaust – nach Assmanns Vorstellungen kaum aus. Es benötige vielmehr eine neue Gedächtnisform, die unter normativ-religiösen Vorzeichen der Vergangenheit eine Macht über die Gegenwart zuschreibt. Für die Gedächtnissoziologie sei Assmann aufgrund dieser normativen Ausrichtung wenig anschlussfähig.

Nina Leonhard (Potsdam) referierte in ihrem Beitrag über »Militärisches Totengedenken« gedächtnissoziologische Überlegungen am Beispiel der Bundeswehr. Hierfür diskutierte sie aktuelle Formen der Würdigung der im Einsatz zu Tode gekommenen Soldatinnen. Im Gegensatz zu den Ehrungen gefallener Soldaten im Nationalsozialismus oder im Kaiserreich sei ersichtlich, dass eine sakrale Überhöhung des Soldatentodes nicht angebracht ist. Die Ehrung der im Dienst verstorbenen Soldatinnen und Zivilistinnen solle vielmehr Ausdruck einer parlamentarischen Demokratie sein. Um dieses Ehrungsmoment zu veranschaulichen, stellte Leonhard das 2009 errichtete Ehrenmal der Bundeswehr im Verteidigungsministerium in seiner architektonischen Konzeption und Räumlichkeit vor. Von Seiten der Gedächtnissoziologie weise eine solche militärische Totenehrung sowohl eine öffentliche, eben die parlamentarische Demokratie symbolisierende Seite, als auch eine private, sich mit den zu Tode gekommenen Soldatinnen solidarisierende Seite auf. Militärische Totenehrung befinde sich daher stets im Spannungsfeld von der Repräsentation des staatlichen Gewaltmonopols, wofür das Ehrenmal der Bundeswehr stehe, und der Privatisierung des Soldatentodes, wie es sich in dem genannten Ehrenmal zeige.

Ekkehard Coenen (Weimar) veranschaulichte in seinem Vortrag die Infrastrukturen des Erinnerns, die sich in einer Triade aus Dritten, Tätern und Opfern konstituieren. Seine wissenssoziologischen Beobachtungen sowie Nachzeichnungen an eindrücklichen Beispielen der Gedenkstätte Buchenwald zeigten, dass an derartigen Orten des Erinnerns nicht (nur) an Tote, sondern vor allem an das Töten erinnert wird. Der Umstand des Tötens sei nach Coenen in das Verhältnis von Lebenden und Sterbenden eingebettet. Infrastrukturen wie Gedenkstätten seien sozial, weil sie kommunikativ erzeugt werden und weil sich in ihnen und durch sie Konflikte abzeichnen können. Letztere entstünden nach Conen bspw. durch Handlungen im Rahmen der Infrastrukturen, die Konflikte evozieren, wie etwa rechtsextremistisches Schänden von Gedenkstätten oder Rodelspuren auf Massengräbern. Folglich seien Erinnerung und Vergessen hochgradig an die Infrastruktur des Ortes geknüpft. Hier zeige sich die Objektivierung des Tötens, indem die Besucher*innen auf dem Gelände des Konzentrationslagers, in einschlägigen Gebäuden oder durch Informationstafeln und Mahnmale mit Spuren des Tötungshandelns konfrontiert werden.

Das »Spannungsverhältnis zwischen Orten des Todes und Überleben(den) in dokumentarischen Filmen. Bürgerkrieg und Genozide im 20. Jahrhundert« war Thema des Beitrags von Carsten Heinze (Koblenz). Zunächst ging Heinze auf Dokumentarfilme als Gattung ein. Neben ihrer Funktion des Aufzeichnens und Speicherns klären diese auf und vermitteln Wissen. Sie versuchen das, was vom Vergessen bedroht ist, zu konservieren und konfrontieren das Publikum mit Ereignissen der Vergangenheit. Dokumentarische Filme können auch für die Bewältigung kollektiver Traumata eingesetzt werden, wie die vielfältigen Dokumentationen über die Shoah zeigen würden. Weitere Filme wie bspw. »Massaker« (2004) von Monika Borgmann und Lokman Slim nehmen das Massaker im Flüchtlingslager von Sabra und Schatila zum Thema und dokumentieren die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus der Perspektive der Täter. Auch der Dokumentarfilm »The Act of Killing« (2012) von Joshua Oppenheimer experimentiert mit einem Neuansatz, indem er die Täter eines indonesischen Massenmordes die Massaker in wechselnden Täter-Opferrollen nachspielen lässt. Am Beispiel dieser Filme warf Heinze gezielte Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen des dokumentarischen Films, verwendeten Bildern und der Rolle von überlebenden Zeitzeugen auf.

Der zweite Veranstaltungstag wurde in Panel IV zum Thema »Anfang und kein Ende« von Nico Wettmann (Gießen) eröffnet. In seinem Vortrag betrachtete Wettmann auf Erinnerungen, Phantasmen und Vergessen im Kontext von Fehl- und Totgeburten und damit auf den Status pränataler Entitäten. Als Themeneinführung erwähnte Wettmann exemplarisch die Geschlechtsdiagnose eines Fötus, bei der man sich zwar auf das Jetzt beziehen könne, welche aber dennoch einen Zukunftsbezug durch das zu erwartende Kind impliziere. Solche mehrfachen Zeitbezüge, oftmals gleichzeitig zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, erweisen sich nach Wettmann bei Schwangerschaften als charakteristisch. Entlang einer an Schütz angelegten zeitsoziologischen Analyse stellte Wettmann somit mehrere handlungsleitende Formen heraus, mit denen insbesondere in Verlustsituationen bei Fehl- und Totgeburten sinnhafte Bezüge auf eine pränatale Identität hergestellt werden können. Unter anderem durch elterliche Imaginationen oder Erinnerungen ließe sich der verlorene Fötus damit keineswegs als Kind ohne gänzliche Biografie begreifen, sondern in seinem (vergangenen) Sein als pränatale Entität verstehen.

Mit der Frage nach der Unsterblichkeit befasste sich Oliver Dimbath (Koblenz) aus gedächtnissoziologischer Perspektive. Sein Interessenfokus lag auf den alltäglichen und außeralltäglichen Formen des kollektiven Erinnerns an Personen sowie dem Streben, im Andenken der anderen zu überdauern. Dimbath näherte sich seiner Fragestellung in drei Schritten, indem er der Funktion der Seele als Erinnerungsmedium nachging (1), die Wechselwirkungen zwischen soziokulturellen Faktoren und individuellem Streben nach Unsterblichkeit aufdeckte (2) und die Relevanz des Unsterblichkeitsstrebens für die Nachwelt plausibilisierte (3). Für eine Soziologie des Gedächtnisses sei das Phänomen des Strebens nach Unsterblichkeit insofern bedeutsam, als der Glaube an Unsterblichkeit dem Individuum beispielsweise in der Traumerinnerung das Weiterleben der Seele verheißt. Eine weitere Form religiöser Unsterblichkeit sei der Glaube an ein Weiterleben im Jenseits, welcher dann auch den sozialen Frieden im Diesseits fördere, indem man sich mit den bestehenden (Herrschafts-)Verhältnissen zufriedengibt. Unsterblichkeit könne auch durch den Nachruhm erreicht werden, welcher durch außerordentliche Leistungen in Kultur und Gesellschaft im sozialen Gedächtnis fortwährende Anerkennung fände.

Mit Panel V rückten Momente des Auflösens als Bewältigung des Nachlasses ins Visier. Christoph Nienhaus (Bonn) warf in seinem Vortrag mit dem Titel »Erbschaft als Erinnerung. Rechtsnachfolge und Testierfähigkeit im Spiegel der soziologischen Theorie« einige rechtssoziologische Schlaglichter auf das Verhältnis von Erbrecht und Erinnerung. Entlang der Unterscheidung der Perspektiven des Erblassers und des Erben wurden die Rechtsinstitute der Testierfähigkeit und der Rechtsnachfolge im Hinblick auf ihre erinnerungsstiftende und gedächtnistragende Funktion beleuchtet. Die Möglichkeit, rechtsverbindliche Spezifika für die Nachwelt festzulegen, könne auf der einen Seite als Handlungsspielraum des Erblassers begriffen werden, in dessen Grenzen auf die letztmalige Konstruktion eines gewünschten Fremdbildes abgezielt werden könne. Auf der anderen Seite überliefere das Recht den Erben jedoch nicht nur affektiv besetzte Materialitäten, sondern übertrage ihnen auch die Verwaltung des Nachlasses als eine verbindliche Rollenerwartung mit Konfliktpotential.

Für weitere Diskussionen und zukünftige thanato(sozio)logische Perspektiven als sehr anregend erwies sich zum Abschluss der unternommene Versuch Dimbaths, eine Synthese hinsichtlich der diskutierten Tagungsthemen mit Blick auf Tod und Sterblichkeit vorzunehmen. Die vielfältigen Inhalte aller Vorträge wurden in zwei Grunddimensionen zusammengeführt: einerseits Erinnerungsobjekte und andererseits eine diesbezüglich zu berücksichtigende Zeitperspektive. Für Tagungen nicht selbstverständlich konnten hiermit auf sehr diskussionsbereichernde Weise abschließende Gedanken sowie Fragen gebündelt werden, die sich in der Zusammenschau aller Themen nachträglich stellten, und die in Teilen auch zu einer denkbaren neuen Begriffsarbeit im Kontext von Gedächtnis und Gedächtnispolitik(en) herausforderten.

Die Veröffentlichung der Beiträge in einem Tagungsband ist für 2022 geplant. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Programm
Donnerstag, 11. März 2021

Zur Eröffnung

10:30 – 10:45 Thematische Einführung der Veranstalter

10:45 – 11:15 Thorsten Benkel / Passau
Gedächtnispolitik. Institutionen und Rituale des (Nicht-)Erinnerns

PANEL: Abschließen als Vorbereitung des Sterbens

11:15 – 11:45 Sarah Peuten / Augsburg
Würdezentrierte Therapie. Über gelingendes Erinnern am Lebensende

11:45 – 12:15 Melanie Pierburg / Hildesheim
»Auch ihr erinnert euch.« Biografische Repräsentationen in der Hospizausbildung

MITTAGSPAUSE 12:15 – 13:30

PANEL: Bestattungs- und Sepulkralkultur

13:30 – 14:00 Matthias Meitzler / Passau
Postexistenzialität. Der Friedhof als Gedächtnisraum

14:00 – 14:30 Leonie Schmickler / Passau
Materielle (Un-)Vergänglichkeit. Die symbolische Umdeutung von Artefakten
im Trauerprozess – am Beispiel des Aschediamanten

PANEL: Formen des Gedenkens

14:30 – 15:00 Jan Ferdinand / Berlin
»Die Toten leben in uns, wir mit den Toten weiter.« Zum Übergang vom
kommunikativen ins kulturelle Gedächtnis bei Jan Assmann

15:15 – 15:45 Nina Leonhard / Potsdam
Militärisches Totengedenken. Gedächtnissoziologische Überlegungen am
Beispiel der Bundeswehr

PAUSE 15:45 – 16:00

16:00 – 16:30 Ekkehard Coenen / Weimar
Infrastrukturen des Erinnerns und Mitsein mit den Getöteten. Wissens-
soziologische Beobachtungen am Beispiel der Gedenkstätte Buchenwald

16:30 – 17:00 Carsten Heinze / Koblenz
Das Spannungsverhältnis zwischen Orten des Todes und Überlebend(den) in
dokumentarischen Filmen. Bürgerkrieg und Genozide im 20. Jahrhundert

Freitag, 12. März 2021

PANEL: Anfang und kein Ende

10:00 – 10:30 Nico Wettmann / Gießen
Erinnerung, Phantasmen, Vergessen. Fehl- und Totgeburten aus
zeitsoziologischer Perspektive

10:30 – 11:00 Oliver Dimbath / Koblenz
Unsterblichkeit

PANEL: Auflösen als Bewältigung des Nachlasses

11:00 – 11:30 Gerd Sebald / Erlangen
Familiengedächtnis, Tod und Erbe

11:30 – 12:00 Christoph Nienhaus / Bonn
Erbschaft als Erinnerung. Rechtsnachfolge und Testierfreiheit im Spiegel
der soziologischen Theorie

Zum Abschluss

12:00 – 12:15 Abschließende Worte der Veranstalter